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Einwohnergemeinde

Planungszone «Sundlauenen»; Ablauf
Im Gebiet Sundlauenen wurde Anfang Jahr 2011 eine Planungszone nach Baugesetz Art. 62 f. in Kraft gesetzt. Diese erlischt nun per 27. Januar 2016.
Da die Hochwasserschutzprojekte Sundlauenen noch nicht alle realisiert wurden, konnten die planerischen Massnahmen nicht umgesetzt werden. Die Naturgefahrenkarte sowie die davon abhängigen Teilzonen- und Uferschutzpläne können erst nach Fertigstellung der Hochwasserschutzmassnahmen überarbeitet werden. Die Beurteilung von Bauten und Anlagen in Gefahrengebieten erfolgt nach Baugesetz Art. 6.
Gemeinderat Beatenberg