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Verkehrserschwerung (2)

Kantonsstrasse Nr. 1110 Unterseen–Habkern
Gemeinde: Unterseen
Sicherheitsholzerei
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom
29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: Schnabel–Hassauli–, (2‘631‘000/1‘172‘320)
Dauer: Montag, 1.2, bis Freitag, 19.2.2016, jeweils werktags von 7.30–17.00 Uhr.
Ausnahmen: Notfall- und Rettungsfahrzeuge. Auf den öffentlichen Verkehr wird Rücksicht genommen.
Verkehrsführung: keine Umleitungsmöglichkeit.
Einschränkungen: Es ist mit Wartezeiten bis zu 10 Minuten zu rechnen. Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst oder mit Lichtsignalanlage.
Grund: Sicherheitsholzerei.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 12. Januar 2016
Strasseninspektorat Oberland Ost