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Öffentliches Inventar

Öffentliches Inventar über den Nachlass des zwischen 12. und 13.11.2015 verstorbenen Koch Xaver Erwin, geb. 26.8.1936, von Romoos LU, geschieden, wohnhaft gew. Lehngasse 57, 3812 Wilderswil. Gemäss Art. 582 ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung vom 18.10.2000 über die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der bezeichneten Behörde schriftlich einzureichen. Die Gläubiger werden für nicht angemeldete Forderungen auf die Bestimmungen der Art. 589 und 590 ZGB aufmerksam gemacht. Gleichzeitig werden die Schuldner des Erblassers aufgefordert, ihre Schulden innerhalb der angegebenen Frist bei dem mit der Errichtung des öffentlichen Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden. Eingabefrist bis und mit 22. Februar 2016.
Anmeldestellen:
a) Für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber dem Erblasser: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken;
b) Für Guthaben des Erblassers: Manuel Otter, Notar, Eggplatz 4, Postfach 155, 3634 Thierachern.
Für nicht angemeldete Forderungen haften die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft (Art. 590 ZGB). Massaverwalter: Martin Schwegler, Rechtsanwalt und Notar, Willisauerstrasse 50, 6122 Menznau.
Thierachern, den 7. Januar 2016
Der Beauftragte: Manuel Otter, Notar