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Baupublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Abbruch von zerfallenen Scheunen an sieben verschiedenen Standorten und Urbanisierung des Landwirtschaftlslandes.
Standorte: Haltenwald Gbbl-Nr. 1071, Grindshubel Gbbl-Nr. 312, Roggera Gbbl-Nr. 386, Linda Gbbl-Nrn. 152, 229 und 1129 (BR1828), Moliweidli Gbbl-Nr. 507, Dietisried Gbbl-Nr. 806 und Inders Blatti Gbbl-Nr. 681, Koordinaten 634'300 / 172'690, 634'000 / 172'485, 634'330 / 172'795, 635'460 / 173'115, 635'190 / 173'190, 635'320 / 173'305, 634'860 / 173'320, Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
• Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
• Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG)
• Baute im Wald (Art. 14 WaV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Februar 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli