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Einwohnergemeinde

Verordnung über die Benützung des Eiger+-Areals
Verordnung zum Personalreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 12. Januar 2016 folgende Verordnungen angepasst hat:
– Verordnung über die Benützung des Eiger+-Areals
– Verordnung zum Personalreglement
Die beiden Erlasse treten vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden ab 1. Januar 2016 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verordnungen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder stehen unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/
Grindelwald, 18. Januar 2016
Der Gemeinderat