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Einwohnergemeinde

Änderung Funktionendiagramm, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 11. Januar 2016 eine Änderung des Funktionendiagramms beschlossen hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2016 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 11. Januar 2016
Der Gemeinderat