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Öffentliche Planauflage

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der WAB Wengernalpbahn AG betreffend Ersatz der Lichtsignalanlage des Bahnübergangs Nirggen durch eine Schrankenanlage
Gemeinde Grindelwald
Gesuchstellerin: Wengernalpbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Gegenstand: Ersatz der Lichtsignalanlage des Bahnübergangs Nirggen durch eine Schrankenanlage (Bahn-km 18.702). Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 11. Januar bis 9. Februar 2016 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald
Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist.
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18 ff. Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.
Bern, 7. Dezember 2015
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, 3011 Bern