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Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau

Erlass Personalverordnung
Der Vorstand des Gemeindeverbandes Sozialdienst Region Jungfrau hat die Personalverordnung revidiert: Im Anhang I zur Personalverordnung wurde nach Überprüfung der Funktionen «Vorsitzende/r der Geschäftsleitung» und «Finanzverwalter/in» die Gehaltseinreihung für diese Stellen angepasst. Die Stelle «Vorsitzende/r der Geschäftsleitung» ist neu in der Gehaltsklasse 22 statt 21 und die Stelle «Finanzverwalter/in» neu in der Gehaltsklasse 20 statt 19 eingereiht. Die revidierte Personalverordnung wurde vom Vorstand an seiner Sitzung vom 11.12.2015 erlassen. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft.
Die Personalverordnung ersetzt die Verordnung vom 19.3.2015 und kann beim Sozialdienst Region Jungfrau, Jungfraublickallee 16, 3800 Matten b. Interlaken, Telefon 033 826 06 26, eingesehen oder bezogen werden. Der Vorstand verweist auf die Gemeindebeschwerdefrist.
Der Vorstand