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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen ordnet gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 SV folgende Verkehrsbeschränkung an:
Wengen: Zone «uf der Egg» bis zum Zielgelände der Internationalen Lauberhornrennen.
Vom 15. bis 17. Januar 2016 gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von Anwohnern und Materialtransporte im Auftrag des Organisationskomitees der Internationalen Lauberhornrennen.
Lauterbrunnen, 4. Januar 2016
Der Gemeinderat