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Baupublikation

Gesuchsteller: Alex + Daniela Flowerday, Brunngasse 19, 3807 Bönigen.
Projektverfasser: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse 8, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Einbau Schlepper und Dachfenster, Einbau Wärmepumpe, Ausbau bestehende Wohnung.
Standort: Endweg 5, Parzelle Nr. 566, Koordinaten: 635'076/170'743, Zone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV). Überschreiten der max. Länge für Dachaufbauten (Art. 39 Abs. 3a BGR).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Februar 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 4. Januar 2016
Bauverwaltung Bönigen