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Burgergemeinde

Ausserordentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 13. Januar 2016, 20.00 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses
Traktanden
1. Baurechtsgrundstück Bönigen GBBI Nr. 1274 (Stammgrundstück)
a) Vorlage der Frage, ob ein der Burgergemeinde gesetzlich zustehendes Vorkaufsrecht allenfalls ausgeübt werden soll oder nicht. Beratung und Beschluss.
b) Bei Bejahung der Frage durch die Versammlung: Beratung und Genehmigung des zur allfälligen Ausübung des Vorkaufsrechtes nötigen Verpflichtungskredites.
2. Informationen
3. Verschiedenes
Aktenauflage
Es liegen keine Akten auf.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 13. Januar 2016 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich bei der Burgerkanzlei im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG).
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 25. November 2015
Der Burgerrat