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Einwohnergemeinde

Änderung des Organisationsreglements 2000
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 23. Dezember 2015 die von den Stimmberechtigten am 15. November 2015 beschlossene Änderung des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) genehmigt. Die Änderung tritt auf den 1. März 2016 in Kraft. Gegen die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung an die Gemeinde (28. Dezember 2015) beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Interlaken, 28. Dezember 2015
Der Gemeindeschreiber