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Einwohnergemeinde

Informationsveranstaltung und anschliessend ausserordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 25. Januar 2016, 20.00 Uhr im Schulhaus
Informationsveranstaltung
Information über die Situation und Zukunft der Primarschule Därligen.
Gemeindeversammlung
Beschlussfassung über
– die Einführung einer Basisstufe zur Weiterführung der Schule Därligen
– Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 140'000 Franken für bauliche Massnahmen zur Weiterführung der Schule Därligen gemäss den geltenden gesetzlichen Auflagen
Aktenauflage
Ein Projektentwurf mit Kostenvoranschlag über die baulichen Massnahmen liegt bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Rechtsmittel
Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Därligen, insbesondere Eltern von Schulkindern, sind zur Informationsveranstaltung freundlich eingeladen. An der anschliessenden Gemeindeversammlung sind stimmberechtigt: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Därligen, 14. Dezember 2015
Der Gemeinderat