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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Anpassung der Verordnung über die Parkgebühren, in Kraft ab 1. März 2016. Beschlossen durch den Gemeinderat am 2. November 2015.
Gegen den oben erwähnten Erlass kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen werden oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 18. Dezember 2015
Der Gemeinderat