Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG

Überbauungsordnung «Schweibenalp»
Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schweibenalp» mit Aufhebung der UeO Nr. 4 «Schweibenalp» vom 25. Februar 2010 zur öffentlichen Auflage.
Die Überbauungsordnung liegt vom 28. Dezember 2015 bis und mit 26. Januar 2016 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf (Schalteröffnungszeiten beachten).
Die Akten können während der öffentlichen Auflage auch online unter www.brienz ➔ Dienstleistungszentrum ➔ Aktenauflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz, einzureichen.
Brienz, 16. Dezember 2015
Der Gemeinderat