Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezeber 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass folgende Erlasse, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2016 in Kraft treten:
− Reglement Tourismusförderungsabgabe vom 10. Dezember 2015
− Verordnung Tourismusförderungsabgabe vom 14. Dezember 2015
− Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 30. November 2015
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung (Reglement) und des Gemeinderats (Verordnungen) kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat