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Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement und zum Wasserversorgungsreglement
Der Gemeinderat Ringgenberg hat dieNeufassung der Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement und zum Wasserversorgungsreglement mit Beschluss vom 7. Dezember 2015 verabschiedet. Sie sollen auf
1. April 2016 in Kraft treten.
Gemäss Gemeindeordnung (GO) Art. 47 können mindestens der zwanzigste Teil der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ringgenberg das Referendum gegen die Neufassung der Gebührenverordnungen ergreifen. Das Referendum muss schriftlich mit Name, Vorname, Adresse und mit Unterschriften versehen bei der Gemeindeverwaltung, 3852 Ringgenberg, eingereicht werden. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung und endet am 18. Januar 2016. Die Gebührenverordnungen liegen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg, während dieser Zeit zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat