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Gemischte Gemeinde

Personalverordnung
Für folgenden Gemeinderatsbeschluss läuft zurzeit gemäss Art. 10 und 51 Abs. 2 OGR die Referendumsfrist: Personalverordnung der Gemischten Gemeinde Oberried.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung bei der Gemeindeschreiberei, 3854 Oberried, einzureichen.
Ablauf der Referendumsfrist: 18. Januar 2016.
Die Personalverordnung liegt bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf.
Oberried, 9. Dezember 2015
Der Gemeinderat