Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Öffentliche Planauflage

nach Art. 60 BauG

Überbauungsordnung «Erschliessung Strytacher–Schleif» (Detailerschliessungsplan) sowie Änderung der Überbauungsordnung Basiserschliessung «z'Beidetoren-Steiner» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
(koordiniertes Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 Bst. b KoG; die Überbauungsordnungen werden nach Art. 1 Abs. 4
BauG als Baubewilligung gelten; sie legen die Bauvorhaben mit der Genauigkeit einer Baubewilligung fest).

Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Überbauungsordnungen beinhaltend folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
1. Überbauungsordnung «Erschliessung Strytacher–Schleif» (Detailerschliessung) bestehend aus:
– Überbauungsplan / Situation 1:500
– Landerwerbsplan 1:500
– Normal-, Längs- und Querprofile
– Baugesuch gemäss Ziffer 3
2. Änderung Überbauungsordnung Basisstrasse «z'Beidetoren–Steiner» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV (geringfügiges Verfahren), bestehend aus:
– Überbauungsplan / Situation 1:500
– Landerwerbsplan 1:500
– Normal-, Längs- und Querprofile
– Baugesuch gemäss Ziffer 4
3. Baugesuch zur UeO «Erschliessung Strytacher–Schleif»
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, 3855 Brienz
Projektverfasser: Flotron AG, Meiringen
Bauvorhaben: Verlängerung Strytacherweg mit Zusammenschluss Wangbächlistrasse und Umgestaltung der Kreuzung Birgisgasse / Strytacherweg, 2 Stichstrassen zur Wangbächlistrasse, teilweise Aufhebung Brunnacherweg
Parzellen Nrn: 103, 104, 161, 162, 343, 500, 562, 641, 893, 992, 995, 1294, 1474, 1503, 1571, 1723, 1864, 2036, 2512
Koordinaten: 644'800/178'780; 644'980/178'820; 644'900/178'870; 644'750/178'850
Zone: Wohnzone W2 / Strassenareal
Schutzobjekte: keine
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Weitere Gesuche: keine
Vorgesehener Gewässerschutz: Ableiten des Strassenabwassers mittels Meteorabwasserleitung
Es wird auf die Markierungen / Verpflockung im Gelände und auf die Gesuchsakten verwiesen.
Weitere Unterlagen
– Gesuchsformulare
– Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht
– Technischer Bericht
– Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 30. Oktober 2015
4. Baugesuch zur Änderung
Überbauungsordnung Basisstrasse «z'Beidetoren–Steiner»
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, 3855 Brienz
Projektverfasser: Flotron AG, Meiringen
Bauvorhaben: Verlängerung Langachriweg um ca. 640 m mit Zusammenschluss Steinerstrasse und Ausbau Steinerstrasse im Gebiet Nussbaum (Kurvenverbreiterung)
Parzellen Nrn.: 770, 771, 853, 992
Koordinaten: 644'800/178'710
Zone: Dorfkernzone / Wohnzone W2 / Strassenareal.
Schutzobjekte: Baugruppe B (Kurvenverbreiterung im Bereich Nussbaum)
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Weitere Gesuche: keine
Vorgesehener Gewässerschutz: Ableiten des Strassenabwassers mittels Meteorabwasserleitung
Es wird auf die Markierungen / Verpflockung im Gelände und auf die Gesuchsakten verwiesen.
Weitere Unterlagen
– Gesuchsformulare
– Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht
– Technischer Bericht
– Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 30. Oktober 2015
Auflageort und Auflagedauer
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 18. Dezember 2015 bis 18. Januar 2016 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.
Die Akten können während der öffentlichen Auflage auch online unter www.brienz/Dienstleistungszentrum/Akten-
auflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz, einzureichen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen haben das Vorhaben, gegen welches sie sich richten, genau zu bezeichnen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 30. November 2015, die Änderung der UeO Basisstrasse «z'Beidetoren–Steiner» gemäss Punkt 2 im geringfügigen Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Brienz, 14. Dezember 2015
Der Gemeinderat