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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
• Überbauungsordnung Nr. 49 «Skipisten Schilthorn-Mürren-Winteregg» – «Beschneiung Schilthorn-Mürren»
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Über-
bauungsordnung Nr. 49 «Skipisten Schilthorn-Mürren-Winteregg» – «Beschneiung Schilthorn-Mürren» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 10. Dezember 2015 bis und mit 11. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Mürren öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen zu richten.
Lauterbrunnen, 3. Dezember 2015
Der Gemeinderat