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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 3. Dezember 2015, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm
Traktandenliste
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015
2. Aufheben des Reglementes und des Fonds für die Führung einer Spezialfinanzierung betreffend die Bewirtschaftung der Gemeindewälder
3. Aufheben des Reglementes über die Vermessungskosten
4. Aufheben des Reglementes ausserordentliche Lagen
5. Abwasserreinigungsanlage. Neuabschluss eines Anschlussvertrages mit der Sitzgemeinde Brienz.
Genehmigen des Vertrages
6. Ortsplanungsrevision. Bewilligen eines Nachkredites für die Fertigstellung der Arbeiten
7. Liegenschaft ehemaliges Schützenhaus. Genehmigen der Entwidmung (Übertrag vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen)
8. Budget 2016. Festsetzen der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes für das Jahr 2016.
Festsetzen der Abschreibungsdauer des per Ende 2015 bestehenden Verwaltungsvermögens.
Genehmigen des Budgets.
Kenntnisnahme von Investitionsrechnung 2016 und Finanzplan 2016–2020
9. Wahlen
a. Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (Wiederwahl)
b. 1 Mitglied des Gemeinderates (neu)
c. 1 Mitglied der Technischen Kommission (neu)
d. Rechungsprüfungsorgan (Wiederwahl)
10. Orientierungen
a. über den Stand der Arbeiten beim Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach
b. über den Betrieb der Solaranlage auf dem Dach Mehrzweckhalle
c. über den Stand der Abklärungen «Gliwwihittli»
11. Abgabe der Bürgerbriefe
12. Verschiedenes/Orientierungen
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2015 liegt sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während dieser Auflagefrist können schriftliche Einsprachen beim Gemeinderat gemacht werden.
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz GG sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Budget 2016 kann ab 23. November 2015 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird eine Woche vor dem Versammlungstermin in alle Haushalte eine Informationsschrift versandt. Budget und Infoschrift können auch auf der Homepage der Gemeinde Schwanden www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden.
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Traditionsgemäss treffen sich die Versammlungsteilnehmer im Anschluss an die Versammlung zum gemütlichen Verweilen.
Schwanden, im Oktober 2015
Der Gemeinderat