Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Baupublikation

Bauherrschaft: H&R Gastro AG, Geissgasse 15, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rückbau Gebäude an der Geissgasse 19. Ersatzneubau durch eine zweigeschossigen Halle als Erweiterung der Lagerflächen inkl. 3 neuerAnlieferungsstationen an der Westseite. Neubau von 6 Parkplätzen an der Südseite.
Standort: Geissgasse 19, Parzelle Nr. 395, Arbeitszone.
Beanspruchte Ausnahmen: • Art. 212 BauR, Überschreiten der Gebäudelänge • Art. 54 BauV, Unterschreiten der erforderlichen Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder/Motorfahrräder.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an best. Gemeindekanalisation, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Dezember 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 18. November 2015
Bauverwaltung Interlaken