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Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Grindelwald Tourismus, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Plakatwand.
Standort: Mettenbergstrasse, Parzelle Nr. 2415, Koordinaten 646'622 / 163'540, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A, kantonales Vogelschutzgebiet.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute im Wald (Art. 14 WaV) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Januar 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli