Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Freitag, 4. Dezember 2015, 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Traktanden
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5.6.2015
2. Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen für das Jahr 2016; Kenntnisnahme Finanzplanung 2015–2020
3. Abrechnungen über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
4. Kreditbewilligungen:
4.1 Archiv-Reorganisation Gemeindeverwaltung; Verpflichtungskredit Fr. 160'000.–
4.2 Ersatz Hydrantenleitung und Strassensanierung vor dem Holz; Verpflichtungskredit Fr. 1'051'000.–
4.3 Doppelkanal Kreuzweg mit Strassensanierung; Verpflichtungskredit Fr. 1'130'000.–
4.4 Kanalisation Isch, Sanierung; Verpflichtungskredit Fr. 250'000.–
5. Planungswesen:
5.1 Änderung Zonenplan Landschaft und Landschaftsreglement
5.2 Überbauungsordnung «Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley und Aufhebung der Überbauungsordnung von 1994», Ergänzung
5.3 Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Änderung Zonenplan
5.4 Überbauungsordnung «Hotel Eiger» mit Änderung Zonenplan
6. Reglemente:
6.1 Gebührenreglement; Abänderung
6.2 Polizeireglement; Abänderung
6.3 Reglement Fonds zur Unterstützung von tourismuswirksamen Veranstaltungen und Projekten; Abänderung
7. Aufhebung Gemeindeverband Feuerwehr Kleine Scheidegg
8. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll vom 4. Dezember 2015 wird 20 Tage nach der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Artikel 67 a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 30 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 20. Oktober 2015
Der Gemeinderat