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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Steiner Transporte AG, Ey 188, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasser: Hans von Allmen-Stoller, Kreuzgasse 5, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Umnutzung der Liegenschaft Sägerei Balmer als Lager- und Umschlagplatz und als Einstellhalle, Montage von Reklamen.
Standort: Grenchenstrasse 6, Parzelle Nr. 1768, Koordinaten 632'616 / 167'483, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Wilderswil, 3812 Wilderswil.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Januar 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli