Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung
Montag, 28. Dezember 2015, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 11. Mai 2015
2. Voranschlag 2016 – Genehmigung und Kenntnisnahme Finanzplan
3. Flächenbedarf Direktanschluss Gewerbezone Flugplatz
4. Verschiedenes / Orientierungen
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2016 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.
Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
– das Burgerrecht der Burgergemeinde Matten besitzt,
– das 25. Altersjahr zurückgelegt hat und
– seit drei Monaten, vom 1.10. bis 31.12.2015, in der Gemeinde Matten bei Interlaken seine Schriften hinterlegt hat.
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich Burgerkassierin Brigitte Ritschard, Hauptstrasse 30, 3800 Matten, mit, und muss sein Burgerrecht und sein Geburtsdatum nachweisen und eine Wohnsitzbescheinigung beibringen.
Der Burgerrat