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Einwohnergemeinde

Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» mit Zonenplanänderung
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Zonenplanänderung «Artos» bestehend aus:
• Zonenplanänderung 1:2500
B) Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» bestehend aus:
• Überbauungsplan 1:500
• Überbauungsvorschriften
Zur Einsichtnahme liegen auf:
• Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht)
• Vorprüfungsbericht
Die Planung umfasst das Areal des Zentrums Artos, Interlaken. Sie sichert den heutigen Zustand und ermöglicht die sorgfältige und schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden Anlage mit Hotel, Alters- und Pflegeheim, Alterswohnen und Wohnungen.
Die Unterlagen liegen vom 26. November bis zum 29. Dezember 2015 bei der Bauverwaltung Interlaken öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Interlaken, Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, einzureichen.
Interlaken, 18. November 2015
Gemeinderat Interlaken