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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Ortsplanungsrevision Hofstetten
Der Gemeinderat Hofstetten bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Hofstetten – bestehend aus Baureglement, Zonen- und Hinweisplan – zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Ortsplanungsrevision liegt vom 26. November 2015 bis 15. Januar 2016 in der Gemeindeverwaltung Hofstetten auf.
Am Montag, 7. Dezember 2015, 19.00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung im Mehrzweckraum im Gemeindehaus Hofstetten, Scheidweg 25, statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis am 15. Januar 2016 an die Gemeindeschreiberei, Scheidweg 25, Postfach 36, 3858 Hofstetten zu richten.
Hofstetten, 17. November 2015
Der Gemeinderat