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Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Diana Coduri, Schulhausstrasse 40, 3800 Unterseen, Dolores von Allmen, Untere Stockteile 3, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Swisshaus AG, Meriedweg 11, 3171 Niederwangen.
Bauvorhaben: Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Autounterständen.
Standort: Friedheim 6, 3806 Bönigen, Parzelle Nr. 943, Koordinaten 634'551/170'744, Zone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Gebäudestellung nicht parallel zur Strasse (Art. 14 GBR)
Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Dezember 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 23. November 2015
Bauverwaltung Bönigen