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Burgergemeinde

Burgerversammlung
Freitag, 27. November 2015, 20.00 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses
Traktanden
1. Organisationsreglement, Teilrevision: Beratung und Genehmigung.
2. Überbauungsordnung ZPP 4 «Bärenareal», Verpflichtungskredit vom 27. April 2012 für die Planung: Erhöhung des Verpflichtungskredites von Fr. 50'000.– auf Fr. 100'000.–. Beratung und Genehmigung.
3. Abrechnung über den Verpflichtungskredit vom 15. April 2014 (Anbau Süd «Bären»): Kenntnisnahme.
4. Voranschlag 2016: Beratung und Genehmigung.
5. Finanzplan 2016–2020: Kenntnisnahme.
6. Informationen
– Burgergemeinde
– Einwohnergemeinde: Sanierung Schulhäuser.
7. Verschiedenes
Reglements- und Aktenauflage
Das Organisationsreglement (Teilrevision, Traktandum 1) liegt 30 Tage, der Voranschlag 2016 (Traktandum 4) 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus öffentlich auf. Das Reglement und ein Auszug aus dem Voranschlag können dort bezogen oder über die E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Öffnungszeiten Burgerkanzlei im Forsthaus, Rüti 14: 28.10. und 4., 18. und 25.11.2015, jeweils von 10.00 bis 17.45 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 346 79 06.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 17. April 2015 hat 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegen und wurde vom Burgerrat am 27. Mai 2015 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 27. November 2015 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG).
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kleiner Imbiss offeriert.
Bönigen, 30. September 2015
Der Burgerrat