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Schwellenkorporation Bödeli Süd

Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 10. Dezember 2015, 20.00 Uhr, Musikzimmer Schulhaus Wilderswil
Traktanden
1. Wahl eines Stimmenzählers
2. Voranschlag 2016
– Festsetzen des Grundeigentümerbeitragssatzes
– Beratung und Genehmigung Voranschlag 2016
– Orientierung Finanzplan 2015– 2020
3. Wasserbauplan
Herreney / Tschingeley
– Planungskredit
– Orientierung und Beschlussfassung
4. Jahresbericht des Präsidenten
5. Orientierung über abgeschlossene und laufende Projekte
6. Orientierung Abstimmungsmodus
7. Wahlen
– Präsident
– Gemeindevertreter Saxeten
8. Verschiedenes
Öffentliche Auflage:
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf:
– Voranschlag 2016 und Finanzplan 2015–2020 (Traktandum 2)
– Kostenzusammenstellung Projektierung HWS Herreney / Tschingeley (Traktandum 3)
– Wahlvorschläge Präsident und Gemeindevertreter Saxeten (Traktandum 7)
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Wilderswil, 31. Oktober 2015
Schwellenkorporation Bödeli Süd