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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Aebersold Raphael und Nicole, Grenchenstrasse 2, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Artbau-Atelier für Architektur GmbH, Erich von Allmen, Kirchgasse 57, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Sanierung und Aufstockung bestehendes Einfamilienhaus, Montage Solaranlage und Einbau Luft-Wärmepumpe.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Burgweg 40, Parzelle Nr. 2376 (BR 2048), Koordinaten 634'570 / 172'000, Wohnzone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Dezember 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli