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Einwohnergemeinde

Einladung zur ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung
Freitag, 27. November 2015, 20.15 Uhr Mehrzweckhalle Ringgenberg
Traktanden
1. Beratung und Beschlussfassung über Verpflichtungskredite:
a. Revision der Ortsplanung und Sprechung eines Verpflichtungskredits von 195'000 Franken
b. Neu-Uniformierung Musikgesellschaft und Jugendmusig Ringgenberg, 43'000 Franken
c. Fremdwasserreduktion Hauptstrasse, 46'000 Franken
d. Sanierung Abwasserleitung Bach-
tale, 38'000 Franken
e. Darlehensgewährung an das Eissportzentrum Bödeli von 65'000 Franken
f. Detailerschliessungsanlage Schürmatta, Werkleitungen und nicht übertragbare Erschliessungskosten, 275'000 Franken
2. Genehmigung des Jahresvoranschlags 2016 basierend auf dem neuen Rechnungsmodell HRM2, Beschlussfassung über die Abschreibungsdauer des Verwaltungsvermögens und Genehmigung der Aktivierungsgrenze
3. Orientierung über die Verpflichtungskreditabrechnung:
a. Renaturierung Moosgräbli
b. Anpassungen Abfallsammelstellen
c. Ersatz Zaun Sportplatz Mösli
4. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat für die laufende Legislatur bis 31. Dezember 2016
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Gemeinderat