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Mitwirkung

Direktanschluss Gewerbezone
Umfahrung Wilderswil (Projektänderung) / Wasserbauplan Lütschine (Projektänderung)
Die Bauvorhaben Direktanschluss Gewerbezone, Umfahrung Wilderswil (Projektänderung) und Wasserbauplan Lütschine (Projektänderung) werden gemäss Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt.
Die Bevölkerung ist eingeladen und berechtigt, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Hinweise dem Auflageort oder dem Oberingenieurkreis l, Schlossberg 20, Postfach, 3602 Thun, schriftlich mitzuteilen.
Gemeinde: Wilderswil.
Bauvorhaben: Direktanschluss Gewerbezone Umfahrung Wilderswil, Projektänderung Wasserbauplan Lütschine, Projektänderung.
Auflageorte: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gemeindeschreiberei; Einwohnergemeinde Matten, Bauverwaltung.
Im Internet unter www.wilderswil.ch und unter www.matten.ch.
Auflagedauer: 23. November bis 23. Dezember 2015.
Am Donnerstag, 26. November 2015 stehen die Projektverantwortlichen von 14.00 bis 19.30 Uhr auf der Gemeindeverwaltung Wilderswil für Fragen zur Verfügung.
Hinweis: Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst bei der Auflage erhoben werden.
November 2015
Einwohnergemeinden Matten und Wilderswil
Oberingenieurkreis I
Schwellenkorporation Bödeli Süd