Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger herzlich ein
• für die Ehrungen für besondere Leistungen (Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung, Tourismus) sowie das Apéro für die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger vom Donnerstag, 3. Dezember 2015, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
• für die ordentliche Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 3. Dezember 2015, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus.
Traktanden
1. Bewilligung eines Kredites von Fr. 670'000 für die Sanierung des Spüelimad-Schulhauses und Neugestaltung des vierten Kindergartens.
2. Gewährung eines Darlehens von Fr. 185'000.– an die Genossenschaft Eissportzentrum Bödeli.
3. Budget für das Jahr 2016; Genehmigung.
4. Aufhebung des Reglements über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Bödelibad.
5. Verschiedenes.
Auflage
Das Reglement über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Bödelibad liegt 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Die übrigen Akten für die Gemeindeversammlung liegen ebenfalls in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Matten, 12. Oktober 2015
Der Gemeinderat