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Baupublikation

Gesuchstellerin: Restaurant Kashmir, Bahnhofstrasse 35, Postfach 282, 3800 Interlaken, vertreten durch Dr. Heinrich Nufer, Kruggasse 12, 8001 Zürich.
Bauvorhaben: Erweiterung der Betriebsbewilligung A nach Art. 6 Abs. 2 Gastgewerbegesetz, Restaurant Kashmir auf 30 Sitzplätze.
Sitzplätze total: innen 30.
Standort: Bahnhofstrasse 35, Parzelle Nr. 375, Mischzone 4.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsgebiet.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Dezember 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli