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Ev.-ref. Kirchgemeinde

Personalreglement, Anhang II, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat in Anhang II des Personalreglements die Entschädigung von Organistinnen und Organisten, Rechnungsrevisoren sowie Reisespesen angepasst hat. Diese Änderungen treten per 1. Januar 2016 in Kraft.
Der Kirchgemeinderat