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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 3. Dezember 2015, 20.00 Uhr, Gmeindshuus Oberried
Traktanden
1. Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. September 2015
2. Jahresvoranschlages 2016
2.1 Festsetzung der Steueranlage für das Jahr 2016 wie folgt:
a) Für die Einkommens- und Vermögenssteuern das 2.04-fache der gesetzlichen Einheitsansätze
b) Die Liegenschaftssteuern auf 1,5‰ der amtlichen Steuerwerte
2.2 Festsetzung der Hundetaxe 2016
2.3 Genehmigung des Gesamtvoranschlages 2016
3. Genehmigung Personalreglement / Totalrevision
4. Verschiedenes
Öffentliche Auflage:
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–3 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel:
Allfällige Gemeindebeschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken zu erheben.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 98 Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 4 OGR).
Oberried, 5. November 2015
Der Gemeinderat