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Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung
Montag, 14. Dezember 2015, 20.15 Uhr Gemeindesaal Bettenried
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 1. Juni 2015
2. Budget 2016
4. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Leissigen, 22. Oktober 2015
Der Burgerrat