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Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 26. Oktober 2015 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Wartungsarbeiten beim Pumpwerk und Regenbecken in Leissigen – Übertragung der Wartungsarbeiten an die ARA Region Interlaken per 1. Januar 2016.
Der Unterhalt der Pumpstation in Leissigen soll inklusive des Regenbeckens per 1. Januar 2016 an die ARA Region Interlaken übertragen werden. Die Kosten betragen jährlich rund CHF 8700.–.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen,
Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 737.
Referendumsfrist: Montag, 14. Dezember 2015.
Leissigen, 9. November 2015
Der Gemeinderat