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Auflage eines Wasserbaugesuches

(Wasserbaubewilligungsverfahren)
Wasserbaubewilligungsverfahren gemäss Art. 30 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) und Art. 6 Abs. 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG).
Gesuchsteller: Schwellenkorporation Lauterbrunnnen.
Name des Gewässers: Schitzenbach (Schützenbach).
Koordinaten: von 636'163 / 160'053 bis 636'262 / 160'019.
Bauvorhaben: Revitalisierung mit Strukturierung Bachgerinne, lokaler Aufweitung und Umlegung des Bachgerinnes sowie naturnaher Gestaltung der Uferböschungen.
Beanspruchte Ausnahmen: Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18–22 NHG).
Auflage- und Einsprachefrist: vom 4. November bis 4. Dezember 2015.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen.
Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 24 Abs. 2 WBG.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Thun, 27. Oktober 2015
Tiefbauamt des Kantons Bern, OIK I