Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Bereinigung der Zuordnung von Aktiven in das Finanzvermögen respektive in das Verwaltungsvermögen
Veröffentlichung gemäss Art. 10 Abs. 2 OgR
Im Rahmen der Umstellung auf das neue Rechnungsmodell HRM2 wurde die Zuordnung von Aktiven in das Finanzvermögen respektive in das Verwaltungsvermögen überprüft. Diese Kontrolle hat ergeben, dass eine Bereinigung im Rahmen einer Umbuchung nötig ist. Grundsätzlich gilt bei Umbuchungen die finanzielle Zuständigkeit gemäss Organisationsreglement. Das heisst, dass für Umbuchungen bei einem Wert ab 100'000 bis 500'000 Franken die Gemeindeversammlung und ab 500'000 Franken die Urnengemeinde zuständig ist. Der Gemeinderat hat auf Anraten der Rechnungsprüfungsorganisation ROD nachstehende drei Umbuchungen vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen als gebunden erklärt und so in seiner Zuständigkeit beschlossen. Aktienwert der Jungfraubahn Holding AG von 803'965.05 Franken; Aktienwert der Schilthornbahn AG von 160'502 Franken und Genossenschaftsanteil des Elektrizitätswerks Lauterbrunnen im Wert von 192'200 Franken.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat