Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Verkehrserschwerung und Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinde: Grindelwald
Sicherheitssprengung Haltisschwand
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert bzw. wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt:
Verkehrserschwerung
Teilstrecke: P+R Tschingeley bis Schwendibach, Koordinaten 642'600 / 165'000.
Dauer: 9. November bis 20. November 2015.
Ausnahmen: keine.
Einschränkungen: zeitweise einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst oder Lichtsignalanlage.
Tagsüber ist mit Wartezeiten bis zu 10 Minuten zu rechnen.
Auf den Fahrplan des BOB-Busersatzes wird Rücksicht genommen.
Grund: Bauarbeiten und Sicherheitssprengung.
Verkehrssperrung
Teilstrecke: P+R Tschingeley bis Schwendibach, Koordinaten 642'600 / 165'000.
Dauer: 11. oder 12. November 2015 tagsüber für ca. 5 Stunden.
Das präzise Zeitfenster der Sperrung wird am Vortag um 12.00 Uhr festgelegt und via RadioBeo und via Medienmitteilung auf www.be.ch kommuniziert.
Ausnahmen: keine.
Einschränkungen: Vollsperrung der Kantonsstrasse zwischen P+R Tschingeley und Schwendibach.
Während der Verkehrssperrung verkehrt kein BOB-Busersatz zwischen Zweilütschinen und Grindelwald.
Grund: Bauarbeiten und Sicherheitssprengung.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Verkehrserschwerung bzw. für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Thun, 30. Oktober 2015
Oberingenieurkreis l