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Richterliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Unterseen-Grundbuchblatt Nr. 473 (Spielmatte, Aarestrasse) lässt
– das Parkplatzareal und die sonstige Umgebung
– die Einstellhalleneinfahrt sowie
– Gebäude und Anlagen
gegen jede Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere:
– das unbefugte Befahren und Begehen des Grundstücks;
– das unbefugte Parkieren von Fahrzeugen jeglicher Art (bei Nichtbeachtung wird nötigenfalls das Fahrzeug auf Kosten des Fehlbaren geräumt).
Wohlerworbene Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Berechtigte haben die Markierungen, Signale und die Parkplatzordnung zu beachten.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft. Weitere Ansprüche zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art bleiben vorbehalten.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Unterseen, 14. Oktober 2015
Namens der Grundeigentümerin
Unterseen-Gbbl. Nr. 473 (Spielmatte, Aarestrasse)
sig. Daniel Wunderli, Mitglied des Verwaltungsrates der Immobility AG
Richterlich bewilligt:
Thun, 30. Oktober 2015
Regionalgericht Oberland
i. V. Franziska Friederich Hörr, Gerichtspräsidentin