Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Richterliches Verbot

Der Verein Lauterbrunnen Tourismus mit Sitz in Lauterbrunnen lässt hiermit sein Grundstück Sportanlage Eyelti inklusive Parkplatz, In der Ey Lauterbrunnen, Grundbuchblatt Nr. 4695, gegen jegliches unbefugtes Betreten, Campieren und Parkieren mit Verbot belegen.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO auf Antrag mit einer Busse von Fr. 100.– bis Fr. 2000.– bestraft.
Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten. Für Unfälle, welche infolge dieses Verbotes entstehen, wird jegliche Haftpflicht abgelehnt.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Lauterbrunnen, 29. September 2015
Für die Verbotsnehmer:
Lauterbrunnnen Tourismus
Der Präsident, sig. Stefan Abegglen
Der Geschäftsführer, sig. Thomas Durrer
Richterlich bewilligt:
Thun, 30. Oktober 2015
Regionalgericht Oberland
sig. Ehrbar, Gerichtspräsident