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Reformierte Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 6. Dezember 2015, 11.00 Uhr in der Schlosskirche Interlaken, im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden
1. Wahl der Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen
2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2015 in der Kirche Iseltwald
3. Budget 2016
4. Organisationsreglement
5. Personalreglement
6. Wahlen/Wiederwahlen
7. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme während der Bürozeiten auf. Das Budget 2016 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, für Traktandum 6, Wahlen, innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Gemäss Artikel 5 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde sind alle Personen, die seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, stimmberechtigt.
Matten, 5. November 2015
Der Kirchgemeinderat