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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 4. Dezember 2015, um 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude
Traktanden:
1. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Aufhebung/Weiterführung Beschluss vom 3.12.2010
2. Wasserversorgung
Ergänzung Wasserversorgungsreglement
3. Abwasserentsorgung
Ergänzung Abwasserentsorgungsreglement
4. Wasserversorgung
Sanierung Druckbrecherschacht Frumböim – Kreditbewilligung
5. Abwasserentsorgung
Sanierung Pumpwerk Glashütte – Kreditbewilligung
6. Voranschlag 2016
a) Beratung und Genehmigung Voranschlag 2016
b) Orientierung über das Investitionsbudget 2016
7. Kenntnisnahme Kreditabrechnung: – Sanierung Zufahrt Twerweg
8. Wahlen
8.1 Gemeindepräsidium – Wahl infolge Ablauf 1. Amtszeit/Rücktritt – von Abegglen-Hohler Fritz, Schoren
8.2 Gemeinderat – Wahl eines Mitgliedes – Abegglen-Hefti Claudia, Wahl für eine 2. Amtszeit
8.3 evtl. Wahl eines weiteren Mitgliedes des Gemeinderates
8.4 Schulkommission: – Wahl eines Mitgliedes – Brunner-Soltermann Irene, Blatta (Ablauf der 2. Amtsdauer)
8.5 Technische Kommission: – Wahl eines Mitgliedes – Bühler-Müller Fritz, Brügg (Ablauf der 2. Amtsdauer)
9. Verschiedenes, Orientierungen
Anschliessend Burgerversammlung
1. Burgerkommission: – Wahl eines Mitgliedes – infolge Ablauf der Amtszeit von Kaufmann-Brunner Verena, Hübeli
2. Kreditabrechnung Erschliessung Houetli – Genehmigung
3. Deponie Boden – Orientierungen
4. Verschiedenes
Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.
Der detaillierte Voranschlag 2016 kann bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
Die Reglemente gemäss Traktandum 2 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse wegen Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Iseltwald, 22. Oktober 2015
Der Gemeinderat