Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Freitag, 4. Dezember 2015, 20.15 Uhr im Schulhaus
Traktanden:
1. Personalreglement 2016
2. Abfallreglement 2016
3. Budget 2016
– Festlegen Steueranlage
– Bilanzbereinigung im Rahmen Umstellung auf HRM2
– Genehmigung Budget 2016
4. Rechnungsprüfungsorgan 2016– 2019
5. Neubau Massenlager Blosmoos, Genehmigung Projekt und Kredit
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuell) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.
Habkern, 19. Oktober 2015
Der Gemeinderat