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Kirchgemeinde Brienz

Ordentliche Versammlung
Sonntag, 6. Dezember 2015, anschliessend an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Pfrundscheune (11.15 Uhr)
Traktanden
1. Protokoll vom 30.6.2015
2. Genehmigung Budget 2016
3. Genehmigung der Kirchgemeinde: eigenen 60 Pfarrstellenprozente
4. Wahl eines Co-Präsidiums für die Dauer vom 1.1.2016 bis 31.12.2018
5. Wahl eines Kirchgemeinderatsmitglieds für die Dauer vom 1.1.2016 bis 31.12.2018
6. Orientierung «Pfarrhaus Brienz»
7. Orientierungen allgemein
8. Verschiedenes / Umfrage
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde ab sofort zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr.
Das Protokoll der Versammlung vom 30. Juni 2015 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 16. September 2015 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 6. Dezember 2015 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde Brienz zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind Personen, welche der ev.-ref. Landeskirche angehören, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mind. 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnen und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.
Brienz, 5. November 2015
Der Kirchgemeinderat