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Baupublikation

Gesuchsteller: Kaufmann Cornelius, Seeblick 7, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Projektverfasser: Mätzener Peter, Architekturbüro, Strandbadstrasse 3, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch Fabrikgebäude, Neubau Einfamilienhaus, neue Stützmauer.
Hinweis: Die Gemeinde Bönigen ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Campingstrasse 21, Parzelle Nr. 1133, Koordinaten 643'800 / 171'200, Wohn- und Gewerbezone WG.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Bönigen, 3806 Bönigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. November 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli